Unsere allgem. Verkaufsbedingungen
HEROSE GMBH Armaturen und Metalle Elly-Heuss-Knapp-Straße 12 23843 Bad Oldesloe Telefon: +49 (0) 4531 / 509 - 0 Telefax: +49 (0) 4531 / 509 - 120 E-Mail: info@herose.com Internet: www.herose.de
Geschäftsführer: Dipl.-Jur. Dirk M. Zschalich, MBE
Registergericht: AG Lübeck, HRB 1517 Bad Oldesloe
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 118564125
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Bankverbindungen: HypoVereinsbank Hamburg BLZ 200 300 00 Kto.-Nr. 4008888 IBAN: DE89 2003 0000 0004 0088 88 SWIFT (BIC): HYVEDEMM300
HSH Nordbank BLZ 210 500 00 Kto.-Nr. 530 520 10 IBAN: DE84 2105 0000 0053 0520 10 SWIFT (BIC): HSHNDEHH
Hamburger Sparkasse BLZ 200 505 50 Kto.-Nr. 1354 122754 IBAN: DE32 2005 0550 1354 1227 54 SWIFR (BIC): HASPADEHHXXX
Sparkasse Holstein BLZ 230 522 40 Kto.-Nr. 20 024
Commerzbank Hamburg BLZ 200 400 00 Kto.-Nr. 491444600
Postbank Hamburg BLZ 200 100 20 Kto.-Nr. 030 355 204
Verkaufsbedingungen 04/2009 der Firma HEROSE GMBH
Für sämtliche Kaufverträge und Werklieferungsverträge zwischen uns und unseren unternehmerischen Vertragspartnern (im folgenden: Besteller) sowie für unsere Angebote gelten die nachstehenden Bedingungen, auch wenn wir uns im Einzelfall nicht ausdrücklich auf sie berufen. Abweichungen hiervon sind nur dann für uns verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für uns nicht verbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1. Angebot und Abschluss Bis zur schriftlichen Bestätigung des Auftrags ist unser Angebot bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
2. Lieferumfang Der Lieferumfang ist in der Auftragsbestätigung abschließend festgelegt. Bei nicht katalogmäßigen Waren ist uns ein Spielraum in Stückzahl bis zu 10% mehr oder weniger gestattet.
3. Lieferung und Lieferfristen Die Lieferfrist beginnt, wenn alle Einzelheiten des Auftrags geklärt sind, jedoch nicht vor Erfüllung der bis dahin zu erbringenden Vertragspflichten des Käufers. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn bis zu seinem Ablauf die Ware das Lager verlassen hat oder, falls die Auslieferung sich aus Gründen verzögert, die der Besteller zu vertreten hat, bei Mitteilung der Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Lieferfrist. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Zeit- und mengengerechte Teillieferungen sind zulässig und können getrennt abgerechnet werden. Verhindern höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen oder sonstige Ereignisse, die außerhalb unserer Einflusssphäre liegen - gleich, ob bei uns oder bei unserem Unterlieferanten eingetreten -, die Erfüllung unserer Lieferpflicht, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Störung. Wird durch ein derartiges Ereignis die Lieferung nachträglich unmöglich oder für eine der Parteien unzumutbar, steht beiden ein Rücktrittsrecht zu. Bei Verzug oder von uns verschuldeter Unmöglichkeit ist der Besteller unter den gesetzlichen Voraussetzungen zum Rücktritt berechtigt. Kommen wir mit der Lieferung in Verzug und erwächst dem Besteller hieraus ein Schaden, ist er berechtigt, eine pauschale Verzugsentschädigung zu verlangen. Diese beträgt für jede volle Woche der Verzögerung 0,5% insgesamt aber maximal 5% des Wertes desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verzögerung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß in Benutzung genommen werden kann. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstehenden Kosten, mindestens jedoch 1% des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet.
4. Preise Sämtliche Preise verstehen sich ab Lager zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Es gelten die Preise am Tage der Lieferung. Verpackung, Verladekosten, Zölle usw. gehen zu Lasten des Bestellers.
5. Versand Versand und Beförderung der Ware erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
6. Gefahrübergang Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware unser Haus verlassen hat. Verzögert sich die Absendung durch das Verhalten des Bestellers, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft über.
7. Zahlungsbedingungen Die Rechnungsbeträge sind zahlbar innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum in bar mit 2% Skonto vom reinen Warenwert oder innerhalb 30 Tagen ohne Abzug. Für neue Rechnungen dürfen Skonti nicht abgezogen werden, solange noch ältere fällige Rechnungen nicht beglichen sind. Für Verzugszeiten oder für die Zeit der Stundung fälliger Forderungen werden unbeschadet etwaiger weiterer Schadenersatzansprüche die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet. Wird nach Vertragsabschluß erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird, werden unsere sämtlichen noch offenen Forderungen sofort fällig. Wir sind in diesem Fall berechtigt, ausstehende Lieferungen von Barzahlung oder Stellung einer Sicherheit abhängig zu machen. Etwaige weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Die Aufrechnung ist nur mit von uns unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Der Besteller ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur befugt, wenn der Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
8. Eigentumsvorbehalt Die gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung aller unserer offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich Nebenkosten und Zinsen unser Eigentum. Das gilt auch bis zur Einlösung von Wechseln und Schecks für derartige Forderungen und bis zur Einlösung von Wechseln, die wir als Aussteller im Falle des Refinanzierungsgeschäfts zeichnen. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen erwachsen. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung unserer Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verarbeiteten Ware z. Zt. der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung. Erwirbt der Besteller das Alleineigentum an der neuen Sache, überträgt er uns schon jetzt das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Waren im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung und verwahrt diese mit kaufmännischer Sorgfalt für uns. Weiterveräußerung der gelieferten Ware, gleichgültig ob unverarbeitet oder verarbeitet oder verbunden oder vermischt, ist nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang unter Eigentumsvorbehalt gestattet und nur dann, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht. Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist dem Besteller untersagt, ebenso die Vereinbarung eines Abtretungsverbots und eine Abtretung ohne unsere Zustimmung im Rahmen eines Factoring. Von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte hat uns der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen. Der Besteller tritt hiermit ihm alle aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrunde hinsichtlich der von uns gelieferten Ware jetzt oder später zustehenden Forderungen mit ihrer Entstehung im voraus an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist unser Rechnungsbetrag zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 10%, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Im Falle der Weiterveräußerung unserer Ware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung oder der Weiterveräußerung der durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entstandenen neuen Sache wird die Forderung gegen den Abnehmer des Bestellers in Höhe des Rechnungswertes unserer verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Ware abgetreten. Das gilt auch im Falle der Veräußerung, nachdem unsere Ware durch Verbindung oder Verarbeitung mit anderen uns nicht gehörenden Sachen wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache geworden ist. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen um insgesamt mehr als 10%, sind wir auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe von Sicherheiten unserer Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Besteller über. Der Besteller ist bis zu unserem Widerruf ermächtigt, den Kaufpreis für uns einzuziehen. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, die Abtretung seinen Abnehmern bekannt zugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.
9. Abnahme- und Zahlungsverzug Bei Abnahme- und/oder Zahlungsverzug des Bestellers sind wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, freihändigen Deckungsverkauf der bestellten Ware durchzuführen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
10. Mängelhaftung Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen und offensichtliche und erkennbare Mängel oder Falschlieferungen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen nach Eingang schriftlich, zu rügen. Gießereitechnisch bedingte Mehr- oder Mindergewichte berechtigen den Besteller nicht zu Beanstandungen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb vor-stehender Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Feststellung des Fehlers schriftlich bekannt zumachen. Bei Vorliegen von Mängeln leisten wir Gewähr wie folgt: Alle diejenigen Teile, die sich infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen, ersetzen wir nach unserer Wahl kostenlos oder bessern sie aus. Zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Besteller uns nach Verständigung mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Lassen wir eine uns gestellte angemessene Frist für die Nachlieferung oder Nachbesserung durch unser Verschulden fruchtlos verstreichen, ist die Nacherfüllung endgültig fehlgeschlagen oder lehnen wir diese ab oder ist diese unmöglich oder dem Besteller unzumutbar, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor und ist die Ware für den Besteller ohne Nachteil verwertbar, steht ihm nur das Recht zur Minderung des Kaufpreises zu. Die Gewährleistungsfrist beträgt für neue Produkte 1 Jahr ab Ablieferung. Für gebrauchte Produkte wird keine Gewährleistung übernommen. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt von den Regelungen der beiden vorstehenden Sätze unberührt. Schadensersatzansprüche einer aufgrund einer durch Mängel verursachten Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz werden durch die vorstehende Regelungen ebenfalls nicht eingeschränkt. Nicht eingeschränkt wurden durch diese Regelung auch sonstige gewährleistungsrechtliche Schadensersatzansprüche im Falle der groben Fahrlässigkeit des Vorsatzes oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (zum Begriff der wesentlichen Vertragspflichten siehe § 14).
11. Rücklieferung Rücklieferungen, die nicht auf einem gesetzlichen Anspruch beruhen, dürfen nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung frachtfrei vorgenommen werden. Für die bei jeder Rücklieferung entstehenden Kosten behalten wir uns als Ausgleich eine entsprechende Kürzung vom reinen Warenwert bei der Gutschrift vor, mindestens in Höhe von 20% des reinen Warenwertes.
12. Kataloge Die Abbildungen in unseren Katalogen und Prospekten sind für die Ausführung nicht verbindlich. Änderungen der Bauart, soweit dies aus technischen Gründen tunlich ist und der Vertragszweck nicht beeinträchtigt wird, behalten wir uns vor. Abweichungen von den angegebenen Maßen und Gewichten sind, wenn Vertragszweck und Qualität nicht gefährdet werden, zulässig.
13.Urheberrecht An Katalogen, Abbildungen, Zeichnungen, Mustern und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Anforderung sofort zurückzugeben. Greift ein uns erteilter Auftrag aufgrund eingesandter Zeichnungen oder Modelle in fremde Patent-, Muster- oder Markenrechte ein, so trägt der Besteller jede Verantwortung und ist haftbar für den uns als Lieferanten daraus evtl. erwachsenden Schaden und entgangenen Gewinn und stellt uns von jedweden Ansprüchen Dritter frei.
14. Allgemeine Haftung Unbeschadet der Regelung unter Ziffer 3 Abs. 3 sind Schadensersatzansprüche jeglicher Art im Rahmen und außerhalb der Mängelhaftung - aus Verzug oder Unmöglichkeit, wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, falscher Beratung, aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen Verletzung sonstiger Vertragspflichten, aus unerlaubter Handlung und aus sonstigem Rechtsgrund, insbesondere auch bei Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstehen, ausgeschlossen. Eine Haftung gilt nur bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers, der Organe oder leitender Angestellter, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen haben, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Sachschäden an privat genutzten Gegenständen und für Personenschäden gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei normaler Fahrlässigkeit des Inhabers, der Organe, oder leitender Angestellter; in letzterem Fall ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vernünftigerweise voraussehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und vertrauen darf.
15. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Sonstiges Erfüllungsort für alle Forderungen aus diesem Vertrag ist unser Sitz. Gerichtsstand bei allen Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen oder mit Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, ist unser Sitz. Wir können den Besteller nach unserer Wahl auch an dem für seinen Sitz zuständigen Gericht verklagen. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
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